Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007).
Im Mittelpunkt der ergotherapeutischen Arbeit steht also nicht die Krankheit, oder das Problem, sondern vielmehr die menschliche und persönliche Handlungsfähigkeit im alltäglichen Leben.
Ergotherapie wird von Ihrem Arzt als Heilmittel verordnet und beruht auf medizinischen und sozialwissenschaftlichen Grundsätzen.
Wir als Ergotherapeuten dürfen keine ergotherapeutische Behandlung durchführen, ohne dass ein Arzt dieses verordnet hat, es sei denn, Ihr Arzt stellt für Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Frau Klingauf darf als anerkannte Heilpraktikerin für ergotherapeutische Maßnahmen, auch eine Verordnung für Selbstzahler und Klienten, die privat versichert sind, ausstellen. Durch die Verordnung einer sektoralen Heilpraktikerin (ET) ist eine ärtzliche Verordnung sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Arzt NICHT notwendig.
Die Gesamtdauer einer ergotherapeutischen Behandlung ist immer individuell unterschiedlich und im Voraus nicht festlegbar.
Ergotherapie kann sowohl einzeln als auch in der Gruppe stattfinden. Dies ist je nach Diagnose und nach der Einschätzung des Arztes unterschiedlich. In den meisten Fällen erfolgt die ergotherapeutische Behandlung als Einzeltherapie, jedoch ist es bei bestimmten Symptomen sinnvoll, die Behandlung in der Gruppe zu bevorzugen, z.B. wenn sich Ihr Kind zu Hause gut konzentrieren kann, aber in der Schule leicht ablenkbar ist.
Da es sich bei der Ergotherapie um ein Heilmittel handelt, welches von Ihrem Arzt verordnet wird, werden die Kosten von Ihrer jeweiligen Krankenkasse übernommen. Jedoch sind Sie nach § 32 des SGB V bei den gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten zu leisten, so wie Sie es z.B. auch in der Apotheke machen. Wenn Sie unter 18 Jahre sind oder einen gültigen Befreiungsausweis haben, gilt diese Zahlungspflicht für Sie nicht.
Bei Privatpatienten können wir keine Aussage treffen, inwieweit die Kosten übernommen werden, da dies davon abhängig ist, wie Sie dies mit Ihrer Krankenkasse verhandelt bzw. abgeschlossen haben.
Bei der Physiotherapie werden hauptsächlich physiotherapeutische, krankengymnastische Übungen und Massagen zur Kräftigung und zur Mobilisation durchgeführt.
Bei der Ergotherapie wird sehr alltagsnah und klientenzentriert gearbeitet. Vorrangig geht es bei der Ergotherapie darum, dass ein Klient durch das Üben von alltäglichen Bewegungsabläufen wieder in seinem häuslichen/privaten Umfeld selbständig handeln kann.
Praxis für Ergotherapie Klingauf
An der Propstei 8
38448 Wolfsburg
Telefon: 05363 - 9769999
Fax: 05363 - 9769998
E-Mail: info@ergotherapie-klingauf.de